AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Erinnenrungszauber
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Fotografie-Aufträge, die Erinnerungszauber erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Erinnerungszauber hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
1.3 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an Erinnerungszauber als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch Erinnerungszauber ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
1.4 Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
2. Urheberrecht
2.1 Erinnerungszauber steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2 Die von Erinnerungszauber hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Insofern unterscheidet Erinnerungszauber zwischen Privatkunden und Unternehmern. Der Kunde ist Privatkunde, sofern die Verwendung des Lichtbildes nicht für die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit verwendet wird. Der Kunde ist Unternehmer, sofern er bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Dies ist unabhängig von der Rechtsform. Die gewerbliche Nutzungserlaubnis kann bei jedem Lichtbild erworben werden.
2.3 Überträgt Erinnerungszauber Nutzungsrechte an den Lichtbildern, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Erinnerungszauber
2.5 Der Kunde im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
2.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Erinnerungszauber sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Erinnerungszauber zum Schadensersatz.
2.7 Für Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen: Erinnerungszauber tritt an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung des vereinbarten Honorars das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Lichtbildern ab. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars über.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen.
3.2 Rechnungen sind mit Leistungserbringung sofort fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Bilder Eigentum vonErinnerungszauber . Eine Übergabe kann erst verlangt werden, wenn das vereinbarte Honorar vollständig bezahlt wurde. Bei Sonderanfragen (z.B. Hochzeit) wird eine Anzahlung entsprechend der vereinbarten Beauftragung fällig.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.
3.4 Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Erinnerungszauber mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Erinnerungszauber behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung
4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Erinnerungszauber für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Erinnerungszauber haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Layout, Negativen, oder Daten haftet Erinnerungszauber wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung von neuem Film-, bzw. Datenspeichermaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4.2 Erinnerungszauber speichert die Bilddaten dauerhaft mit dem berechtigten Interesse des Urheber-Nachweises. Erinnerungszauber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten sofort zu vernichten.
4.3 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeutechnik beim Weg zum Auftragsort haftet Erinnerungszauber lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt. Erinnerungszauber garantiert die Beständigkeit der Qualität der Bilder nur im Rahmen der Garantie des Herstellers der Materialien (Fotopapier, Drucker, Druckerpatrone, etc.)
4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.
4.5 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines Bildes durch Erinnerungszauber in Auftrag zu geben. Erinnerungszauber haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5. Nebenpflichten
5.1 Der Kunde versichert, dass er an allen Erinnerungszauber übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Im Falle von Personen unter 18 Jahre, stellt der Kunde sicher, dass eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde Erinnerungszauber frei.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist Erinnerungszauber berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
6.1 Überlässt Erinnerungszauber dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl (z.B. via einer Online-Galerie), hat der Kunde kein Recht die nicht ausgewählten Lichtbilder herunterzuladen, zu screenshoten oder anderweitig abzuspeichern.
6.2 Werden Bilder dennoch in irgendeiner Art und Weise heruntergeladen, abgespeichert und / oder verwendet, gelten diese als ausgewählt und abgenommen und werden somit komplett in Rechnung gestellt. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Erinnerungszauber nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar von Erinnerungszauber sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Erinnerungszauber auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann ErinnerungszauberSchadensersatzansprüche geltend machen.
6.3 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Erinnerungszauber bestätigt wurden. Erinnerungszauber haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.4 Bei einer fixen Terminbuchung (z.B. über die Webseite) wird die Grundgebühr als Anzahlung berechnet. Storniert der Kunde die Buchung von Erinnerungszauber, wird wie folgt berechnet:
- Storno länger als 14 Tage vor dem Termin: 100% Erstattung oder Terminverschiebung
- Storno zwischen 48 Stunden und 14 Tage vor dem Termin: Grundgebühr 100% fällig oder Terminverschiebung möglich
- Storno innerhalb von 48h vor dem Termin: Grundgebühr 100% fällig und keine Terminverschiebung möglich
- Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr von Erinnerungszauber
- Besondern Aktionstage: Storno bis zu der jeweils genannten Frist mit 100% Erstattung der Grundgebühr, danach Grundgebühr 100% fällig und keine Terminverschiebung möglich
6.5 Hat sich der Kunde nach dem Fotoshooting bei der Bildauswahl für Bilder und Produkte entschieden, so gelten diese als ausdrücklich abgenommen. Mit Bezahlung gelten die Lichtbilder als ausdrücklich und verbindlich angenommen. Eine spätere Rückgabe ist ausgeschlossen.
7. Datenschutz
7.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Erinnerungszauber verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
7.2 Es werden nur die Daten erfasst, die der Kunde selbst angibt. Es findet keine Zusammenführung mit anderen Datensätzen statt.
7.3 Erinnerungszauber erteilt kostenlos Auskunft und löscht auf Wunsch die Daten des Kunden.
7.4 Persönliche Daten werden niemals an Dritte weitergegeben mit Ausnahme der Weitergabe an Dienstleistungspartner von Erinnerungszauber zum Zwecke einer Auftragserfüllung. Die übermittelten Daten beschränken sich immer nur auf das vertragswesentliche Minimum.
7.5 Weitere Informationen rund um den Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung von Erinnerungszauber
8. Widerrufsbelehrung
8.1 Sofern der Kunde Privatverbraucher ist, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Terminbuchungen im Fotostudio sind gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen; ebenso wie individualisierte Produkte (z.B. Leinwände, Fotobücher etc.)
8.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und kann schriftlich ( Erinnerungszauber) mit einer eindeutigen Erklärung ausgeübt werden.
8.3 Eine Rücknahme von im Studio oder in der Online-Galerie erworbenen Lichtbildern und Produkten ist ausgeschlossen (siehe 6.6).
9. Gutscheine
9.1 Gekaufte Gutscheine können nicht storniert werden.
9.2 Bei Verlust oder Diebstahl des Gutscheins erfolgt keine Erstattung, Anrechnung oder Neuausstellung des Gutscheinwertes
9.3 Erinnerungszauber und Gutscheine haben eine allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Erinnerungszauber in Herforst
10.2 Erinnerungszauber behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.
10.3 Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.
Stand: 23.11.2022
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